Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Dritten
Unsere Prinzipien
LYMPHOME.CH führt keine Spenden-Mailings durch, sondern hofft auf die Zufriedenheit ihrer Mitglieder und Gönner.
Die finanziellen und ideellen Unterstützungen von pharmazeutischen und kommerziellen Unternehmen an Patientenorganisationen werden von den Entscheidungsträgern und der allgemeinen Öffentlichkeit manchmal mit Skepsis betrachtet. Einige glauben, dass pharmazeutische Unternehmen Patientenorganisationen zur Einhaltung ihrer Vermarktungsstrategien zwingen. Dieser Strategie haben wir uns nie ausgesetzt gefühlt und hätten auch nie Gelder von diesen Unternehmen angenommen.
LYMPHOME.CH war und ist immer bemüht, den Bedürfnissen von Patienten und Angehörigen zu entsprechen. Diesen Service kann LYMPHOME.CH nur unabhängig mit der Unterstützung vieler Geldgeber verwirklichen. Anderenfalls müsste LYMPHOME.CH beispielsweise höhere Mitgliedsbeiträge verlangen und könnte Veranstaltungen nicht mehr kostenfrei anbieten.
Um den Ruf der LYMPHOME.CH zu wahren und zu zeigen, dass LYMPHOME.CH keine kommerziellen Pläne verfolgt, gelten detaillierte Richtlinien für Zusammenarbeit mit Dritten.
Einleitung
LYMPHOME.CH nimmt finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen, Unternehmen oder der Öffentlichen Hand entgegen und freut sich über Sponsoring von Unternehmen zur Finanzierung konkreter Projekte und um den Patientenbedürfnissen gerecht zu werden. Dabei wird LYMPHOME.CH vermeiden, in Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmen oder von einer bestimmten Person zu geraten. LYMPHOME.CH achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung niemals den Fortbestand und die inhaltliche Arbeit der Patientenorganisation gefährden kann.
Auf der Basis ihrer Neutralität und Unabhängigkeit strebt LYMPHOME.CH eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Gesundheitswesen an.
Im Folgenden werden die Finanzierungsrichtlinien der LYMPHOME.CH dargelegt. Darüber hinaus werden verschiedene Grundsätze, die bei der Entscheidungsfindung von LYMPHOME.CH Anwendung finden, aufgeführt. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, eine Definition aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten zu geben. Diese Richtlinien gelten für jede Form von potenziellen Beziehungen mit Unternehmen aus sämtlichen Wirtschaftszweigen.
LYMPHOME.CH finanziert ihre Projekte ...
a. Aus Mitgliederbeiträgen und Spenden
b Aus Sachspenden, (wie etwa die zur Verfügungstellung von kostenlosen Räumen für die Gesprächsgruppen, Material für Patientensymposien).
c. aus Sponsorengeldern, die LYMPHOME.CH für einen bestimmten Zweck (ein Projekt) zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind zweckgebunden.
Um Neutralität und Unabhängigkeit zu bewahren und in Zukunft zu gewährleisten, sind nachfolgend die Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Firmen formuliert.
Mitarbeiter aus Unternehmen der Pharmabranche dürfen
innerhalb von Lymphome.ch nur nach erfolgter Prüfung und Gutheissung durch
den
Vorstand eine bestimmte Funktion ausüben.
Als Leitfaden für die Prüfung eines möglichen Interessenkonfliktes dient dieses Dokument (Selbstverpflichtung Lymphome.ch).
Ein ehrenamtliches Engagement muss durch den Mitarbeiter firmenintern
offengelegt und die Firmenentscheidung schriftlich an
Lymphome.ch mitgeteilt
werden. Bei einer Änderung des Anstellungsverhältnisses wird eine erneute
Prüfung durch beide Parteien fällig.
LYMPHOME.CH ist in ihrer fachlichen Arbeit unabhängig und
nicht an medizinische Fachrichtungen gebunden. Sie steht auch komplementärmedizinischen Therapierichtungen im Sinne unterstützender Massnahmen offen gegenüber.
Januar 2018